Kinderlärm darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein

"Kinderlärm ist Zukunftsmusik"

Vor dem Hintergrund erfolgreicher Klagen von Anwohnern gegen Einrichtungen, die „Kinderlärm“ mit sich bringen, ist in der öffentlichen Debatte die Frage nach der Familien- und Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft neu gestellt geworden. Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Kinderlärm darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein.“ Unter der Überschrift „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ hat sich der Familienbund für eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt.

In einem ersten Schritt wird nun eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf den Weg gebracht. Von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehender Kinderlärm soll nach einem Referentenentwurf des federführenden Bundesumweltministeriums im Regelfall nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ gelten dürfen.

Dem Familienbund wurde Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gegeben, die Sie hier finden.

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