Elternrechtspreis des Familienbundes/de Kath. Elternschaft München

Erstmalig soll 2011 der Preis verliehen werden - Vorschläge erbeten

Die Arbeitsgemeinschaft Familienbund/ KED in der Erzdiözese München und
Freising hat erstmals einen Elternrechtpreis ausgelobt. Er soll Personen
oder Institutionen würdigen, die sich um die Rechte der Eltern verdient
gemacht haben.

Eltern tragen in unserer Gesellschaft die Hauptlast und
Hauptverantwortung für das Aufziehen der nachwachsenden Generation.
Familiäre Kindererziehung ist in ihrer Vielfältigkeit der Garant einer
freiheitlichen Bürgergesellschaft.

Die Eltern in Deutschland bringen aus eigenen Mitteln jährlich 100
Milliarden Euro für den Unterhalt der Kinder auf. Zudem nehmen sie
massive Einkommenseinbußen und Einschnitte bei der Alterssicherung hin,
wenn sie sich ausführlich Zeit für die Kindererziehung nehmen. Das
Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen festgestellt, dass
die Eltern in Deutschland übervorteilt werden: bei der Besteuerung, bei
der Alterssicherung und bei den Abgaben zu den Sozialsystemen.

Die Elternrechte sind grundlegende Menschenrechte, die in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Grundgesetz und auch in der
katholischen Soziallehre verbrieft sind. Sie geben Eltern den Rückhalt,
um ihre Unterhalts-, Erziehungs- und Bildungspflichten gegenüber ihren
Kindern zu erfüllen.

Bis zum 31. August 2011 kann jedermann Personen oder Institutionen
vorschlagen, die in diesem Jahr geehrt werden sollen. Für eine Ehrung
kommen folgende Kreise in Betracht:

+ Personen oder Institutionen, die der Öffentlichkeit die Elternrechte
in Erinnerung gerufen haben;
+ Person oder Institutionen, die den Eltern ein neues Recht verschafft
haben;
+ Personen oder Institutionen, die die Elternrechte verteidigt haben.

Weitere Infos als pdf


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