Familienverbände ermuntern Eltern, das Bildungspaket zu nutzen

Zügige Bearbeitung der Anträge in den Kommunen erforderlich



Berlin, 08.09.2011 – Zum Schuljahresbeginn rufen die in der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen; siehe Erklärung unten) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, das Bildungs- und Teilhabepaket zu nutzen. Zwar sei das Paket noch weit von dem entfernt, was getan werden müsse, um Familien zu helfen und Kinderarmut zu bekämpfen, dennoch solle es genutzt werden. Gleichzeitig sind die Kommunen gefordert, das Bildungspaket familienorientiert und unbürokratisch umzusetzen. In einigen Kommunen funktioniere dies schon recht gut, daran sollen weitere Kommunen sich orientieren.
„Das Bildungspaket ist nun wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Bettina Müller-Sidibé, „Um echte Teilhabe- und Bildungschancen für alle Kinder zu erreichen, braucht es eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die direkt an den Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung ansetzen. Wir hätten uns vor allem angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV andere Diskussionen und grundsätzlich andere Ergebnisse gewünscht. Das Bildungspaket ist viel zu bürokratisch und reicht für eine angemessene Förderung bei weitem nicht aus. Dennoch sollten Eltern unbedingt das Bildungspaket in Anspruch nehmen.“
Das Bildungspaket sei leider noch viel zu wenig bekannt und viele Kommunen scheinen überfordert, eine unbürokratische Lösung im Sinne der Familien zu finden, so die Familienorganisationen. Die Kommunen sind angehalten, die Anträge zügig zu bearbeiten und die für das Bildungspaket bereit gestellten Mittel nicht anderweitig zu verwenden, um damit ihren kommunalen Haushalt zu entlasten. So kann es zum Beispiel nicht sein, dass Mitarbeiter von einer sinnvollen Aufgabe für Familien abgezogen werden, um stattdessen die Umsetzung des Bildungspakets zu gewährleisten.
Dennoch gibt es bereits einige gute Bespiele, an denen Kommunen sich orientieren können. So werden in Flensburg auch formlos eingereichte Anträge bearbeitet und der Landkreis Nordsachsen erkennt zusätzlich Anträge aus benachbarten Gemeinden an. Kinder aus den betroffenen Familien im Kreis Nordfriesland haben bereits im Vorfeld Gutscheine erhalten, die unbürokratisch direkt beim Veranstalter oder Verein abgegeben werden können. In Mühlheim und Ottweiler haben anspruchsberechtigte SGB II-Empfänger ein Informationsschreiben mit beigefügtem Antrag erhalten. An diesen guten Beispielen sollten weitere Kommunen sich orientieren.



Hintergrundinformationen Bildungspaket:
Leistungsberechtigt sind Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen und die nicht älter als 25 Jahre sind. Die Leistungen für Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht o.ä. werden jedoch nur bis zu einem Alter von 18 Jahren gewährt. Zuständig für Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind je nach Anspruchsgrundlage die Jobcenter, die Sozialämter oder die Wohngeldstelle. Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können in einigen Kommunen ebenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Möglich ist dies zur Zeit in Berlin, Potsdam, Wolfsburg, Erlangen, Hamburg, Bremen und Köln.
Mit den Geldern u.a. für Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schülerbeförderung und Nachhilfe können mehrere Hundert Euro zusammenkommen, mit denen die Familien unterstützt werden.


Kurzportrait: Die AGF
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. sind der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) zusammengeschlossen. Die AGF fördert den Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den Verantwortlichen der Familienpolitik.

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