"Wir jammern nicht - wir klagen!"

Kampagne zur Beitragsgerechtigkeit für Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung

Mit einer neuen Homepage wird die alte Widerspruchsaktion von vor rund 10 Jahren neu aufgelegt.
Die damalige Aktion war Basis für die beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Musterverfahren.
Die Homepage www.elternklagen.de ist jetzt seit Ende Januar 2015 freigeschaltet.

Die drei Musterverfahren des Freiburger Familienbundes sind beim Bundessozialgericht (BSG) seit Oktober 2012 mit den Aktenzeichen B 12 KR 5/12 R, B 12 KR 6/12 R und B 12 KR 15/12 R anhängig.
Eine mündliche Verhandlung erfolgte am 30.09.2015. Die Klage wurde abgewiesen

Klar ist: Das BSG – später auch das Bundesverfassungsgericht – entscheidet mitten in der gesellschaftspolitischen Diskussion, ob die derzeitige Pflege-, Renten- und Krankenversicherung verfassungskonform ist. Prüfmaßstab ist neben dem Artikel 6 „Ehe und Familie“ des Grundgesetzes besonders der Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“, hier: Versicherte mit und ohne Kinder.

Es ist folgerichtig dringend notwendig, die gesellschaftspolitische Diskussion für eine konsequente Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungssystemen öffentlich mit zu gestalten. Eltern müssen für ihre Rechte eintreten – Widerspruch einlegen!
Deshalb diese öffentliche Aktion:
Dabei geht es für Eltern/Familien darum, rechtswirksam „einen Fuß in der Tür“ zu haben – sie werden aufgefordert, bei ihren Krankenkassen Widerspruch gegen die Beitragshöhe der Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen.

Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband fordern Eltern gemeinsam auf, sich an der Aktion www.elternklagen.de zu beteiligen.
Auf der Homepage wird alles stehen, was Eltern tun können. Egal, ob sie aktuell Kinder erziehen oder Kinder erzogen haben, können Sie einen Antrag auf Beitragsreduzierung stellen. Sie müssen nur in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Inhalte werden sein:
• Musterbrief zur Beitragsreduzierung
• Musterbrief Widerspruch nach ablehnendem Bescheid
• Was tun wenn die Krankenkasse so antwortet …
• Was tun wenn die Krankenkasse nicht binnen x Wochen antwortet…
• Beispielhafte/gute Antworten der Krankenkasse …
• Was alles nicht passieren kann: keine Nachteile, kein finanzielles Risiko …
Alle, die mitmachen werden gebeten, Ihre E-Mail einzutragen damit wir Sie weiter informieren können, wenn Sie es wollen, und damit die Trägerverbände der Aktion – Familienbund und DFV - möglichst genau wissen, wie viele Eltern sich beteiligt haben. Denn durch massenhafte Anträge und Widersprüche erhält das Anliegen großes Gewicht und erhöht den Handlungsdruck auf Gerichte und Politiker/-innen.

Wir freuen uns auf Ihr Mitmachen.

Georg Zimmermann, Geschäftsführer Landesverband Baden-Württemberg des Familienbundes der Katholiken,
federführend für den Bundesverband des Familienbundes der Katholiken

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes

 

Historie:

10 Jahre und keine Ende…"Musterverfahren"


Ende 2004:Die großzügig lange Frist aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom April 2001 mit dem Auftrag
an den Gesetzgeber, die Frage der Beitragsgerechtigkeit
für Familien auch in der Renten- und Krankenversicherung zu
prüfen, läuft aus.
Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

Anfang 2005: Lediglich bei der Pflegeversicherung wird der Beitrag für
Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte erhöht, eine wirklich
verfassungsfeste Umsetzung (nach Auffassung vieler
Fachleute und auch des Familienbundes mehr Kinder gleich
mehr Beitragsnachlass) bleibt aus.

2005: Der Familienbund nimmt den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichtes
ernst und fordert in einer großen Aktion Familien auf, bei ihren Krankenkassen
(weil Einzugsstellen für alle Sozialversicherungen) gegen die Beitragshöhe in der Pflege-, Renten- und
Krankenversicherung Einspruch einzulegen. Für viele 1000 Familien werden die Verfahren bis zur
endgültigen Entscheidung ruhend gestellt.

ab November 2006: Mit drei ausgewählten Familien werden "Musterklagen" erhoben.

ab Mai 2010: abschlägige Urteile des Freiburger Sozialgerichtes

ab 2012: abschlägige Urteile des Landessozialgerichtes
Baden-Württemberg mit der ausdrücklichen Zulassung
der Revision "wegen grundsätzlicher Bedeutung"

ab Oktober 2012: Die drei Musterverfahren sind beim Bundessozialgericht anhängig.

seit Herbst 2012 Kampagne "Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Renten-und Krankenversicherung

März 2013 Fachtagung "Beitragsgerechtigkeit…" in Mannheim

Februar 2014 Fachtagung "Sozialstaatsdämmerung" in Freiburg

ab Sommer 2014 Aktionsbriefmarke des Familienbundes zur Kampagne

ab Januar 2015 neue Aktion in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband: www.elternklagen.de

30. September 2015 mündliche Verhandlung und Entscheidung vor dem Bundessozialgericht; Klage wird abgewiesen

15. September 2016 weitere Verhandlungen beim Bundessozialgericht von Familien waren terminiert, wurden aber wieder aufgehoben; den Familien wurde empfohlen, das Verfahren ruhen zu lassen, bis eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gefallen ist

am Tag X Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Ausführlich siehe: www.familienbund-freiburg.de Musterklagen und www.elternklagen.de

 


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